Die Vielzahl der möglichen Fördermittel scheint enorm. Die Herausforderung für viele besteht darin, die geeignete Förderung zu finden und die Kriterien zu erfüllen. Ihr seid ein klein- oder mittelständischer Handwerksbetrieb, der auf finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsmaßnahmen setzt? Dann seid ihr hier genau richtig! In unserer Serie “Fördermittel zur Digitalisierung” zeigen wir euch, welche Mittel für euren Betrieb geeignet sind und wie ihr sie beantragen könnt.
1. Bedingungen eines KMU
Die KMU-Schwellenwerte der EU gelten seit dem 01.01.2005. Ein Unternehmen gehört zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro aufweist.
KMU-Definition der EU-Kommission - Institut für Mittelstandsforschung Bonn (ifm-bonn.org)
Dies ist wichtig zu wissen, da sich die Bemessung der Förderhöhe oftmals nach der Größe des Betriebes richtet.
2. Bundesweite Förderprogramme im Detail
1. go-digital
BMWK - Förderprogramm "go-digital"Das “go-digital” Förderprogramm hat es sich zur Aufgabe gemacht besonders kleine und mittlere Handwerksbetriebe im digitalen Geschäftsalltag zu unterstützen. Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „Digitalisierungsstrategien“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“. Alle Module können flexibel kombiniert werden.
Das besondere hierbei ist, dass autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung und Beratungen übernehmen, um die Betriebe von bürokratischen Anforderungen zu entlasten. Sie sind auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise zuständig.
Es werden Beratungsleistungen gefördert mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Umfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten.
Die Antragsstellung erfolgt in 2 Phasen, die durch die Beratungsunternehmen durchgeführt werden. In der ersten Phase werden alle Themen zum Beratungsvertrag, der De-minimis-Erklärung, der Selbsteinschätzung zum Digitalisierungsgrades sowie der KMU Erklärung mit dem Unternehmen besprochen. In der zweiten Phase erfolgt die Antragsstellung zur Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA) über das Portal easy-Online.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind folgende:- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung*
Durch die interaktive Beraterlandkarte, findest du die passende Beratung inklusive Kontaktdaten und Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum.
Was ist die De-minimis-Verordnung?Die De-minimis-Regel erlaubt die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. Die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro und bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 Euro. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Das geförderte Unternehmen erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital eine solche De-minimis-Bescheinigung.
2. Digital Jetzt
BMWK - „Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des MittelstandsDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem Förderprogramm “Digital Jetzt” kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Hierbei soll der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen können. Das Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Betriebe dazu anregen, in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Der Förderungsantrag kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro betragen. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße geordnet:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Eine Förderung beantragen können mittelständische Unternehmen:- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen,
- die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben,
das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben,
- nach der Bewilligung muss das Projekt innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden,
- das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Das Unternehmen muss einen Digitalisierungsplan vorlegen, der- das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt,
- die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert,
- den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, zeigt,
- darstellt, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition stärkt.
3. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) | KfWMit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert die KfW den Finanzierungsbedarf eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, sowie den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens. Bewerben können sich mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung. Ein Vorhaben gilt als innovativ, wenn die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen durchgeführt werden soll. Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben. Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einer Bank deiner Wahl (Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank)
KonditionenDen individuellen Zinssatz ermittelt deine Bank anhand deiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität deiner Sicherheiten. Die Konditionenübersicht enthält alle Informationen zu Zinssätzen und Laufzeiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro und der Maximum Betrag beträgt 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Die Rückzahlung erfolgt über deine Bank und der Kredit wird ganz oder teilweise gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung außerplanmäßig getilgt.
Der Antrag kann vor dem Bankgespräch mit dem KfW-Förderassistenten vorbereitet werden. Die Kreditbeantragung übernimmt deine Bank für dich und die KfW überprüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Der Kreditvertrag wird mit der Bank abgeschlossen.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind folgende:- Sitz, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
- Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften
3. Förderungen nach Bundesland mit Links
Für weitere Fördermittel spezifisch für euer Bundesland, haben wir folgende Tabelle zusammengestellt: