Fördermittel zur Digitalisierung

Nina
veröffentlicht: Februar 17, 2023
Die Vielzahl der möglichen Fördermittel scheint enorm. Die Herausforderung für viele besteht darin, die geeignete Förderung zu finden und die Kriterien zu erfüllen. Ihr seid ein klein- oder mittelständischer Handwerksbetrieb, der auf finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsmaßnahmen setzt? Dann seid ihr hier genau richtig! In unserer Serie “Fördermittel zur Digitalisierung” zeigen wir euch, welche Mittel für euren Betrieb geeignet sind und wie ihr sie beantragen könnt.
1. Bedingungen eines KMU
Die KMU-Schwellenwerte der EU gelten seit dem 01.01.2005. Ein Unternehmen gehört zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro aufweist.
KMU-Definition der EU-Kommission - Institut für Mittelstandsforschung Bonn (ifm-bonn.org)

Dies ist wichtig zu wissen, da sich die Bemessung der Förderhöhe oftmals nach der Größe des Betriebes richtet.

ALLES AUF EINEN BLICK

go-digital

Das Förderprogramm für kleine und mittlere Handwerksbetriebe bis 100 Mitarbeiter und einem max. Jahresumsatz von 20 Millionen Euro, mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung und zugehörige Beratungsleistungen.Die Bemessung der Förderhöhe bemisst sich oftmals nach der Betriebsgröße.

Digital Jetzt

Eine Förderung für Betriebe zwischen 3 und 499 Mitarbeiter, die ein Digitalisierungvorhaben planen. Gefördert werden Maßnahmen bis 50.000 €, die Förderung bemisst sich an der Anzahl der Beschäftigten eines Betriebes. Die Umsetzung der Maßnahmen muss innerhalb eines Jahres nach Antragsbewilligung erfolgen.

KfW Förderung

Die KfW Bank fördert den Finanzierungsbedarf für ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredite. Gefördert werden Kredite zwischen 25.000 € bis 25 Mio. €. Um Unterstützung durch die KfW Bank zu erhalten müssen Betriebe ihren Firmensitz in Deutschland vorweisen. Ebenso dürfen Tochterunternehmen im Ausland diesen Kredit beantragen.
2. Bundesweite Förderprogramme im Detail
1. go-digital
BMWK - Förderprogramm "go-digital"

Das “go-digital” Förderprogramm hat es sich zur Aufgabe gemacht besonders kleine und mittlere Handwerksbetriebe im digitalen Geschäftsalltag zu unterstützen. Die Beratungsleistung erfolgt in den Modulen „Digitalisierungsstrategien“, „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung“. Alle Module können flexibel kombiniert werden.

Das besondere hierbei ist, dass autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung und Beratungen übernehmen, um die Betriebe von bürokratischen Anforderungen zu entlasten. Sie sind auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise zuständig.

Es werden Beratungsleistungen gefördert mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Umfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten.

Die Antragsstellung erfolgt in 2 Phasen, die durch die Beratungsunternehmen durchgeführt werden. In der ersten Phase werden alle Themen zum Beratungsvertrag, der De-minimis-Erklärung, der Selbsteinschätzung zum Digitalisierungsgrades sowie der KMU Erklärung mit dem Unternehmen besprochen. In der zweiten Phase erfolgt die Antragsstellung zur Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA) über das Portal easy-Online.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind folgende:

- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20       Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung*

Durch die interaktive Beraterlandkarte, findest du die passende Beratung inklusive Kontaktdaten und Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum.

Was ist die De-minimis-Verordnung?
Die De-minimis-Regel erlaubt die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. Die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro und bei Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs 100.000 Euro. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Das geförderte Unternehmen erhält nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Rahmen von go-digital eine solche De-minimis-Bescheinigung.
2. Digital Jetzt
BMWK - „Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem Förderprogramm “Digital Jetzt” kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Hierbei soll der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen können. Das Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Betriebe dazu anregen, in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Der Förderungsantrag kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro betragen. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße geordnet:

- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Eine Förderung beantragen können mittelständische Unternehmen:

- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis        499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen,
- die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben,
   das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben,
- nach der Bewilligung muss das Projekt innerhalb von zwölf Monaten                    umgesetzt werden,
- das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen                   können.

Das Unternehmen muss einen Digitalisierungsplan vorlegen, der

- das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt,
- die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert,
- den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, zeigt,
- darstellt, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie   sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues         Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition stärkt.
3. ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit der KfW
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) | KfW

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit fördert die KfW den Finanzierungsbedarf eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, sowie den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens. Bewerben können sich mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung. Ein Vorhaben gilt als innovativ, wenn die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen durchgeführt werden soll. Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben. Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei einer Bank deiner Wahl (Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank)

Konditionen

Den individuellen Zins­satz ermittelt deine Bank anhand deiner wirtschaft­lichen Verhältnisse und der Qualität deiner Sicherheiten. Die Konditionenübersicht enthält alle Informationen zu Zinssätzen und Lauf­zeiten. Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro und der Maximum Betrag beträgt 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben und 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen. Die Rückzahlung erfolgt über deine Bank und der Kredit wird ganz oder teilweise gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung außer­planmäßig getilgt.

Der Antrag kann vor dem Bankgespräch mit dem KfW-Förderassistenten vorbereitet werden. Die Kreditbeantragung übernimmt deine Bank für dich und die KfW überprüft deine Unterlagen und entscheidet über die Förderung. Der Kreditvertrag wird mit der Bank abgeschlossen.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind folgende:

- Sitz, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland
- Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften
3. Förderungen nach Bundesland mit Links
Für weitere Fördermittel spezifisch für euer Bundesland, haben wir folgende Tabelle zusammengestellt:
PDF Download

Verpasse keine weiteren Artikel

Abonniere unseren Newsletter und werde über alle wichtigen Updates und die aktuellen Themen der Baubranche auf dem Laufenden gehalten!

Das könnte dich auch interessieren

cross
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram